Erklärung zur Barrierefreiheit (BFSG)

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Oxenfart Sanitär betreibt unter www.oxenfart.com eine Unternehmenswebseite, auf der Dienstleistungen im Bereich Sanitärtechnik vorgestellt werden. Die Seite bietet Informationen zu Leistungen, Referenzen, Kontaktmöglichkeiten, Notdienstinformationen sowie gegebenenfalls Online-Terminvereinbarungen.

2. Gesetzliche Grundlagen
Diese Erklärung basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle wesentlichen Informationen und Online-Funktionen für alle Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

3. Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Webseite www.oxenfart.com wird gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 auf mindestens AA-Niveau gestaltet, wie durch die europäische Norm EN 301 549 gefordert. Dabei gelten die vier Grundprinzipien:
Wahrnehmbarkeit: Texte mit ausreichendem Kontrast, Alternativtexte für Bilder, skalierbare Schriftgrößen
Bedienbarkeit: Navigierbarkeit per Tastatur, klar strukturierte Menüs
Verständlichkeit: einfache Sprache, klare Struktur, einheitliche Navigationselemente
Robustheit: Kompatibilität mit gängigen Assistenztechnologien wie Screenreadern.

4. Inhalte Dritter
Falls auf der Webseite Inhalte Dritter eingebunden sind (z. B. Google Maps, Videos, Produktkataloge von Herstellern), bemüht sich Oxenfart Sanitär, auch diese möglichst barrierefrei zu integrieren. Sollte dies technisch nicht vollständig möglich sein, wird dies gekennzeichnet.

5. Ausnahmen
Falls einzelne ältere Inhalte oder Dokumente noch nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, werden diese sukzessive angepasst, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist (§§ 16–17 BFSG).

6. Sichtbarkeit und Abrufbarkeit der Erklärung
Diese Erklärung ist dauerhaft über den Footer der Webseite unter dem Link „Barrierefreiheit“ erreichbar. Die Seite selbst ist so gestaltet, dass sie den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht.

7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg, Sachsen-Anhalt.